Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.08.2004 - 14 U 112/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Auto auf schrägem Flussufer abgestellt Kaskoversicherung weigert sich, den Schaden zu regulieren
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
Vollkaskoversicherung: Eintrittspflicht der Versicherung, wenn ein Fahrzeug …
So mag es auch sein, dass grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, wenn der Versicherungsnehmer das KFZ auf einer stark abschüssigen Rampe wenige Meter vor ihrer Einmündung in einen Fluss mit geradeaus stehender Lenkung abstellt und die Handbremse höchstens bis zu ¾ angezogen und keinen Gang eingelegt hat (OLG Hamburg, RuS 2005, 57).